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§ 9 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Entscheid über die Zulassung zu Weiterbildungsangeboten
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Entscheid über die Zulassung zu Weiterbildungsangeboten
1. Bei Weiterbildungsangeboten entscheidet die Studien- oder Programmleitung über die Aufnahme. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Zulassung werden im jeweiligen Weiterbildungsreglement geregelt.
2. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.