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539i CH-LU

§ 9 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Entscheid über die Zulassung zu Weiterbildungsangeboten

Allgemeine Bestimmungen
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§ 9 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Entscheid über die Zulassung zu Weiterbildungsangeboten

1. Bei Weiterbildungsangeboten entscheidet die Studien- oder Programmleitung über die Aufnahme. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Zulassung werden im jeweiligen Weiterbildungsreglement geregelt.

2. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

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