Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
539i CH-LU

§ 6 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Weiterbildungsakademie

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Weiterbildungsakademie

1. Die Weiterbildungsakademie ist die betriebliche Plattform der Universität Luzern für die Weiterbildung.

2. Ihre Organisation wird im Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie an der Universität Luzern festgehalten.

3. Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben

a. * Unterstützung und Beratung der übrigen Trägerschaften und Leitungen der Weiterbildungsangebote bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Weiterentwicklung ihres Angebots,

b. * Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Zusammenstellung und Publikation aller Weiterbildungsangebote der Universität,

c. * betriebliche und personelle Dienstleistungen zugunsten einzelner Weiterbildungen,

d. * Vertretung der Universität in regionalen und nationalen Gremien der Weiterbildung,

e. Verfolgung der Entwicklungen in der nationalen und internationalen Weiterbildung sowie Pflege des Austausches mit anderen Universitäten,

f. Planung, Vorbereitung, Durchführung und Weiterentwicklung von eigenen und zugewiesenen Weiterbildungsangeboten.

← § 5 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern Gegenstand und Geltungsbereich § 7 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →