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CH-LU
§ 5 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Weiterbildungskommission
Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Weiterbildungskommission
1. Die Weiterbildungskommission ist eine ständige Kommission auf Universitätsebene gemäss § 34 des Universitätsstatuts.
2. Sie
a. erarbeitet Grundsätze und Strategien für die Weiterbildung an der Universität Luzern,
b. legt unter gesamtuniversitären Gesichtspunkten Standards und Regeln für die Planung, Realisierung und Evaluation von Weiterbildung fest,
c. koordiniert die Weiterbildungsaktivitäten der Universität,
d. fördert die Qualität der Weiterbildung und definiert die dafür notwendigen minimalen Voraussetzungen.