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539i CH-LU

§ 4 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Trägerschaft von Weiterbildungsangeboten

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Trägerschaft von Weiterbildungsangeboten

1. Die folgenden Organisationseinheiten können Träger von Weiterbildungen sein

a. * Fakultäten der Universität Luzern,

b. * Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten sowie universitäre Forschungszentren,

c. * die Weiterbildungsakademie, das Grants Office, die Graduate Academy sowie das Zentrum Lehre der Universität,

d. * externe Institutionen, Vereine und Verbände in Kooperation mit einer Trägerschaft der Universität.

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