539i
CH-LU
§ 4 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Trägerschaft von Weiterbildungsangeboten
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Trägerschaft von Weiterbildungsangeboten
1. Die folgenden Organisationseinheiten können Träger von Weiterbildungen sein
a. * Fakultäten der Universität Luzern,
b. * Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten sowie universitäre Forschungszentren,
c. * die Weiterbildungsakademie, das Grants Office, die Graduate Academy sowie das Zentrum Lehre der Universität,
d. * externe Institutionen, Vereine und Verbände in Kooperation mit einer Trägerschaft der Universität.