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539i CH-LU

§ 28 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern

Übergangsbestimmungen
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§ 28 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern

1. Die bestehenden Weiterbildungsreglemente sind bis 31. Juli 2025 auf dieses Rahmenreglement anzupassen.

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