§ 27 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Weitere Regelungen
§ 27 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Weitere Regelungen
1. Das Weiterbildungsreglement regelt insbesondere die folgenden Aspekte der Weiterbildung
a. die Zusammensetzung und die Ernennung der Studienleitung sowie deren Verantwortlichkeiten,
b. die Ernennung der Programmleitung sowie deren Verantwortlichkeiten,
c. das Verfahren der Zulassung zur Weiterbildung,
d. * die Lernziele,
e. * die Lehrveranstaltungen beziehungsweise Module (§ 12 Abs. 1bis) sowie die zu erbringenden Leistungsnachweise,
f. die Ausstellung und Verleihung von Abschlussurkunden,
g. die Massnahmen der Qualitätssicherung, einschliesslich der Evaluation der Lehreinheiten und der Organisation, sowie die Berichterstattung über die Weiterbildung,
h. die Entschädigung der Dozierenden, der Prüfenden und gegebenenfalls weiterer Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in Weiterbildungen unter Beachtung der Richtlinien für Honorare im Bereich der Weiterbildung und bei wissenschaftlichen Tagungen an der Universität Luzern.[12]