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CH-LU
§ 25 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Corporate Design
Allgemeine Bestimmungen
§ 25 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Corporate Design
1. Die Vorgaben des Corporate Design der Universität Luzern gelten auch für die Weiterbildung. Der Auftritt erfolgt unter dem Logo der Universität. Details sind mit der Universitätskommunikation abzusprechen.
2. Die Weiterbildungsangebote sind grundsätzlich in die Webseiten der Universität integriert. Bei Kooperationen können abweichende Regelungen vereinbart werden. Die Verwendung eigener Internetadressen ist zulässig.