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539i CH-LU

§ 22 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Finanzierung der Weiterbildungsangebote

Allgemeine Bestimmungen
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§ 22 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Finanzierung der Weiterbildungsangebote

1. Für die Weiterbildung an der Universität Luzern werden grundsätzlich Studiengebühren erhoben. Weiterbildungskurse können ausnahmsweise kostenlos angeboten werden. Weiterbildungsangebote können auch durch Drittmittel finanziert werden.

2. Die Studiengebühren werden durch die Trägerschaft des jeweiligen Weiterbildungsangebotes im Rahmen der finanziellen Vorgaben der Schulgeldverordnung vom 3. März 2015 festgelegt.

3. Alle Angebote kommen für die verursachten direkten Kosten wie Personalkosten, Dozierendenhonorare, externe Marketingkosten und externe Raum- und Infrastrukturkosten auf.

4. Alle Angebote leisten eine Strukturkostenpauschale von 6 Prozent auf den eingenommenen Studiengebühren. Damit werden sämtliche indirekten zentralen Kosten der Universität wie die internen Raum-, Infrastruktur-, Marketing- und Administrationskosten gedeckt.

5. Fehlende Inanspruchnahme zentraler universitärer Leistungen berechtigt nicht zu einer Reduktion der Strukturkostenpauschale.

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