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539i CH-LU

§ 2 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Weiterbildungsangebote

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Weiterbildungsangebote

1. Als Weiterbildungsangebote im Sinne dieses Reglements gelten

a. * Weiterbildungskurse und Weiterbildungstagungen,

b. strukturierte Lehrgänge: Zertifikatslehrgänge (Certificate of Advanced Studies, CAS), Diplomlehrgänge (Diploma of Advanced Studies, DAS) und Weiterbildungsmaster-Lehrgänge (Master of Advanced Studies, MAS).

2. Die Universität Luzern engagiert sich in universitären Weiterbildungsangeboten insbesondere in Bereichen ihres Studienangebotes auf allen universitären Stufen.

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