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CH-LU
§ 2 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Weiterbildungsangebote
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Weiterbildungsangebote
1. Als Weiterbildungsangebote im Sinne dieses Reglements gelten
a. * Weiterbildungskurse und Weiterbildungstagungen,
b. strukturierte Lehrgänge: Zertifikatslehrgänge (Certificate of Advanced Studies, CAS), Diplomlehrgänge (Diploma of Advanced Studies, DAS) und Weiterbildungsmaster-Lehrgänge (Master of Advanced Studies, MAS).
2. Die Universität Luzern engagiert sich in universitären Weiterbildungsangeboten insbesondere in Bereichen ihres Studienangebotes auf allen universitären Stufen.