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539i CH-LU

§ 19 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Dokumente

Allgemeine Bestimmungen
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§ 19 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Dokumente

1. Neben der Abschlussurkunde wird ein Diploma Supplement und/oder Zeugnis ausgestellt, welches die Studienleistungen näher umschreibt.

2. Bei gemeinsamen Weiterbildungen (Joint Degrees) werden alle teilnehmenden Institutionen aufgelistet.

3. Wer die Weiterbildung endgültig nicht besteht, erhält auf Wunsch einen Ausweis über die bestandenen Leistungsnachweise (Academic Record).

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