Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
539i CH-LU

§ 15 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Unkorrektheiten bei Prüfungen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 15 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Unkorrektheiten bei Prüfungen

1. Es ist unzulässig, während einer Prüfung

a. andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitzuführen oder zu verwenden,

b. * mit anderen Personen Informationen auszutauschen oder sie bei der Abfassung der Prüfung zu unterstützen,

c. die Ruhe im Raum absichtlich zu stören.

2. Im Falle von Unkorrektheiten kann auf «nicht bestanden» (fail) beziehungsweise die Note 1 in der betreffenden Prüfung erkannt werden. Die Studienleitung entscheidet nach Anhören der fehlbaren Person. Vorbehalten bleiben Sanktionen und Massnahmen gemäss § 48 und § 57 des Universitätsstatuts.

← § 14 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern Gegenstand und Geltungsbereich § 16 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →