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§ 15 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Unkorrektheiten bei Prüfungen
Allgemeine Bestimmungen
§ 15 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Unkorrektheiten bei Prüfungen
1. Es ist unzulässig, während einer Prüfung
a. andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitzuführen oder zu verwenden,
b. * mit anderen Personen Informationen auszutauschen oder sie bei der Abfassung der Prüfung zu unterstützen,
c. die Ruhe im Raum absichtlich zu stören.
2. Im Falle von Unkorrektheiten kann auf «nicht bestanden» (fail) beziehungsweise die Note 1 in der betreffenden Prüfung erkannt werden. Die Studienleitung entscheidet nach Anhören der fehlbaren Person. Vorbehalten bleiben Sanktionen und Massnahmen gemäss § 48 und § 57 des Universitätsstatuts.