§ 11 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Kreditpunktesystem in der Weiterbildung
§ 11 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Kreditpunktesystem in der Weiterbildung
1. Weiterbildungslehrgänge nach § 2 Absatz 1b wenden grundsätzlich das ECTS-Punktesystem (European Credit Transfer and Accumulation System) an. Der Abschluss richtet sich nach dem Umfang des Lehrgangs
a. Zertifikatslehrgänge (CAS) umfassen mindestens 10 ECTS-Punkte,
b. Diplomlehrgänge (DAS) umfassen mindestens 30 ECTS-Punkte,
c. * Weiterbildungsmaster-Lehrgänge (MAS) umfassen mindestens 60 ECTS-Punkte.
2. Jeder Lern- und Bewertungseinheit wird im Voraus eine Anzahl ECTS-Punkte zugeordnet.
3. Der Erwerb von Kreditpunkten bedingt einen bestandenen Leistungsnachweis.
4. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Studienaufwand von 25 bis 30 Stunden.
5. Für Weiterbildungskurse und Weiterbildungstagungen nach § 2 Absatz 1a können bei Vorliegen triftiger Gründe ECTS-Punkte vergeben werden.