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539i CH-LU

§ 10 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Rückzug der Anmeldung und Abbruch der Weiterbildung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 10 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Rückzug der Anmeldung und Abbruch der Weiterbildung

1. Der Rückzug der Anmeldung zu einem Weiterbildungsangebot und dessen vorzeitige Beendigung sind der Programmleitung schriftlich mitzuteilen.

2. Wird die Anmeldung zum Weiterbildungsangebot nach Erhalt der Aufnahmebestätigung zurückgezogen, kann eine Aufwandsentschädigung eingefordert werden.

3. Wer eine Weiterbildung vorzeitig abbricht oder die Anmeldung innerhalb der zwei Monate vor Kursbeginn zurückzieht, hat die gesamten Kosten beziehungsweise die Kosten eines Semesters der Weiterbildung zu bezahlen. Vorbehalten bleibt ein teilweiser Erlass bei Vorliegen triftiger Gründe.

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