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CH-LU
§ 1 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern - Gegenstand und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern · Gegenstand und Geltungsbereich
1. Dieses Rahmenreglement enthält allgemeine Bestimmungen für das Weiterbildungsangebot an der Universität Luzern und stellt Mindestvorschriften für die inhaltliche und formale Gestaltung der einzelnen Weiterbildungsreglemente im Sinn von § 2 des Universitätsstatuts auf.
2. Für Weiterbildungsangebote, die zusammen mit anderen Hochschulen erbracht werden, findet dieses Rahmenreglement so weit Anwendung, als es die Zusammenarbeit zulässt.