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539h CH-LU

§ 9 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren - Stellenumwandlung

Besondere Bestimmungen
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§ 9 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren · Stellenumwandlung

1. Die Stelle von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track wird ohne Ausschreibung in eine unbefristete Professur (Ordinariat oder Extraordinariat) umgewandelt, wenn die im Anstellungsvertrag bzw. in der Anstellungsverfügung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Die Stelle von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren ohne Tenure Track kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen ohne Ausschreibung in eine unbefristete Professur umgewandelt werden

a. Es liegt mindestens eine Habilitation oder ein Forschungsausweis vor, der mit der Habilitation gleichwertig ist,

b. die in § 6 Absatz 2 genannten Kriterien sind erfüllt und

c. es liegen eine vakante Stelle oder dringender Bedarf für die Schaffung einer solchen Stelle sowie die dafür erforderlichen finanziellen Mittel vor.

3. Die Fakultäten legen Kriterien und Verfahren für Stellenumwandlungen in Wegleitungen fest.

4. Über Stellenumwandlungen entscheidet der Senat auf begründeten Antrag der Fakultät; der Entscheid bedarf der Genehmigung durch den Universitätsrat.

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