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539h CH-LU

§ 6 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren - Auswahlkriterien

Besondere Bestimmungen
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§ 6 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren · Auswahlkriterien

1. Voraussetzung für eine Assistenzprofessur sind mindestens die Promotion und ein ausgeprägtes wissenschaftliches Potenzial.

2. Bewerbungen auf eine Assistenzprofessur sollen insbesondere anhand der nachfolgenden Kriterien geprüft werden

a. wissenschaftliche Qualifikation im Bereich der Forschung: Forschungserfahrung mit entsprechenden Publikationen, Auslandtätigkeit und internationale Kontakte, eingeworbene Forschungsmittel;

b. wissenschaftliche Qualifikation im Bereich der Lehre: Lehrerfahrung mit entsprechenden Leistungsausweisen, Betreuung von Semesterarbeiten, Bachelor-, Master- oder gegebenenfalls Promotionsarbeiten;

c. Eignung für eine akademische Forschungs- und Lehrtätigkeit: Integrität, Kollegialität, kommunikative Kompetenz, Teamfähigkeit und Führungserfahrung, Mobilitätsbereitschaft;

d. weitere Qualifikationen im Hinblick auf spezifische Rahmenbedingungen der Anstellung oder geplante Forschungsprojekte.

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