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CH-LU
§ 5 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren - Berufungsverfahren
Besondere Bestimmungen
§ 5 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren · Berufungsverfahren
1. Für das Verfahren der Berufung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren gelten die Bestimmungen des Berufungsreglementes der Universität Luzern vom 10. April 2002.
2. Assistenzprofessuren sind öffentlich auszuschreiben.
3. Vorbehalten bleiben die Regelungen des SNF für die Vergabe von Eccellenza Professorial Fellowships oder anderer durch den SNF finanzierter Assistenzprofessuren.