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539h CH-LU

§ 4 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren - Befristung der Anstellung

Besondere Bestimmungen
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§ 4 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren · Befristung der Anstellung

1. Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren der Universität Luzern werden für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ernannt. Auf begründeten Antrag der zuständigen Fakultät kann diese Dauer um höchstens zwei Jahre verlängert werden.

2. Bei drittmittelfinanzierten Assistenzprofessuren ergeben sich Dauer und Verlängerungsmöglichkeiten aus den massgebenden Regelungen des Drittmittelgebers.

3. Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren haben das Recht, die Universität auf das Ende eines akademischen Semesters zu verlassen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von vier Monaten. Das Anstellungsverhältnis ist beiderseits kündbar.

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