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§ 3 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren - Grundsätze

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren · Grundsätze

1. Für Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren gilt die Freiheit von Forschung und Lehre.

2. Zur Erhöhung des Frauenanteils auf der Ebene der Professuren ist der Förderung des weiblichen Nachwuchses besonders Rechnung zu tragen.

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