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539h CH-LU

§ 2 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren · Begriffe

1. Als Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track gelten solche, die einen Anspruch auf Umwandlung der Stelle in eine unbefristete Professur haben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Die Umwandlung der Stelle von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit Tenure Track setzt mindestens die Habilitation oder einen mit der Habilitation gleichwertigen Forschungsausweis voraus. Weitere Voraussetzungen werden von den Fakultäten in Wegleitungen festgelegt und in geeigneter Weise publiziert. Der Anspruch auf Umwandlung der Stelle wird im Anstellungsvertrag bzw. in der Anstellungsverfügung festgelegt.

3. Assistenzprofessuren ohne Tenure Track haben keinen Anspruch auf Umwandlung der Stelle in eine unbefristete Professur. Eine Umwandlung der Stelle ist nur ausnahmsweise unter den in § 9 genannten Voraussetzungen möglich.

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