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539h CH-LU

§ 1 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren - Gegenstand und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren · Gegenstand und Geltungsbereich

1. Das vorliegende Reglement regelt Grundsätze über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren mit und ohne Tenure Track.

2. Assistenzprofessuren sind befristete Stellen, die der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen. Sie eröffnen jungen Akademikerinnen und Akademikern die Möglichkeit einer weiteren wissenschaftlichen Qualifikation mit dem Ziel, eine unbefristete Professur (Ordinariat oder Extraordinariat) zu erlangen.

3. Assistenzprofessuren können von der Universität Luzern oder mit Drittmitteln finanziert sein. Zu den drittmittelfinanzierten Assistenzprofessuren gehören insbesondere die Eccellenza Professorial Fellowships des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).

Gegenstand und Geltungsbereich § 2 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren →

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