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CH-LU
§ 8 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Besonders zu berücksichtigende Aspekte
Anstellungsverhältnis
§ 8 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Besonders zu berücksichtigende Aspekte
1. Bei der Festlegung der Inhalte der Anstellungs- und Ausbildungsabsprache werden die Qualifikationen und die anzustrebenden Qualifikationsziele der wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten berücksichtigt.
2. Ebenso wird der Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Situation von Personen mit Familienpflichten Rechnung getragen.