Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
539g CH-LU

§ 8 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Besonders zu berücksichtigende Aspekte

Anstellungsverhältnis
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Besonders zu berücksichtigende Aspekte

1. Bei der Festlegung der Inhalte der Anstellungs- und Ausbildungsabsprache werden die Qualifikationen und die anzustrebenden Qualifikationsziele der wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten berücksichtigt.

2. Ebenso wird der Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Situation von Personen mit Familienpflichten Rechnung getragen.

← § 7 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern Geltungsbereich § 9 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →