Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
539g CH-LU

§ 7 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Anstellungs- und Ausbildungsabsprache

Anstellungsverhältnis
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Anstellungs- und Ausbildungsabsprache

1. Zu Beginn der Anstellung werden in einer schriftlichen Absprache zwischen der oder dem direkten Vorgesetzten und der wissenschaftlichen Assistentin oder dem wissenschaftlichen Assistenten die Aufgaben, die Gestaltung der Arbeitszeit, die Ausbildungsziele, die Forschungsziele, die Betreuungsmodalitäten und die Förderungsmassnahmen festgehalten. In dieser Anstellungs- und Ausbildungsabsprache werden die in den §§ 15-19 aufgeführten Aufgaben und Ansprüche der wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten konkretisiert und erweitert.

2. Diese Anstellungs- und Ausbildungsabsprache wird bei Anstellungsbeginn von beiden Parteien unterzeichnet. Besteht keine gültig unterzeichnete Anstellungs- und Ausbildungsabsprache, gelten die inhaltlichen Regelungen des vorliegenden Reglements.

3. Vor der definitiven Ausfertigung der Anstellungs- und Ausbildungsabsprache ist der zukünftigen wissenschaftlichen Assistentin oder dem zukünftigen wissenschaftlichen Assistenten dieses Reglement zuzustellen.

4. Die Anstellungs- und Ausbildungsabsprache wird anlässlich der Laufbahngespräche bei Bedarf angepasst und neu vereinbart, namentlich wenn

a. die wissenschaftliche Assistentin oder der wissenschaftliche Assistent eine neue Qualifikation erworben hat, die für die Ausübung der Tätigkeit im Rahmen der Anstellung relevant ist,

b. eine qualitative oder quantitative Veränderung der Aufgaben, der Ansprüche oder beider Bereiche vereinbart wird.

← § 6 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern Geltungsbereich § 8 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →