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CH-LU
§ 6 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Stellenbesetzung
Anstellungsverhältnis
§ 6 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Stellenbesetzung
1. Die zu besetzenden Stellen von wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten werden in der Regel öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben.
2. Voraussetzungen für die Anstellung von wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten sind eine gute wissenschaftliche Qualifikation (akademische Abschlussprüfung in Form eines Diploms, eines Masters oder eines gleichwertigen Titels) sowie die persönliche Eignung.
3. Voraussetzungen für die Anstellung von wissenschaftlichen Oberassistentinnen und Oberassistenten sind die Promotion sowie die persönliche Eignung.