539g
CH-LU
§ 29 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 29 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am 1. August 2013 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.