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CH-LU
§ 27 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Arbeitszeugnis
Beendigung des Anstellungsverhältnisses
§ 27 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Arbeitszeugnis
1. Die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten erhalten auf die Beendigung des Anstellungsverhältnisses hin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis durch die Universität Luzern ausgestellt, verfasst durch die direkte Vorgesetzte oder den direkten Vorgesetzten.
2. Auf Verlangen wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt.