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539g CH-LU

§ 26 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen

Beendigung des Anstellungsverhältnisses
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§ 26 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen

1. Das Anstellungsverhältnis kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden.

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