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CH-LU
§ 26 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen
Beendigung des Anstellungsverhältnisses
§ 26 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen
1. Das Anstellungsverhältnis kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden.