539g
CH-LU
§ 25 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Beendigung durch Kündigung durch die wissenschaftliche Assistentin oder den wissenschaftlichen Assistenten
Beendigung des Anstellungsverhältnisses
§ 25 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Beendigung durch Kündigung durch die wissenschaftliche Assistentin oder den wissenschaftlichen Assistenten
1. Die Kündigung hat schriftlich an die Rektorin oder den Rektor zu erfolgen.
2. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Vorbehalten bleibt eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen.