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CH-LU
§ 2 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Grundsatz
Allgemeines
§ 2 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Grundsatz
1. Das Reglement orientiert sich am Grundsatz, die akademischen Nachwuchskräfte zu fördern durch hohe Anforderungen, die Schaffung von Freiräumen, die Ermöglichung der Mitwirkung an Lehre und Forschung, die Übertragung von Verantwortung und die Erleichterung von Mobilität.
2. Der Realisierung der Chancengleichheit der Geschlechter ist durch geeignete Massnahmen besonders Rechnung zu tragen.