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539g CH-LU

§ 15 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Aufgaben

Aufgaben und Ansprüche
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§ 15 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Aufgaben

1. Die Aufgaben der wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten werden in der Anstellungs- und Ausbildungsabsprache schriftlich vereinbart.

2. Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten sowie Oberassistentinnen und Oberassistenten werden für folgende Aufgabenbereiche eingesetzt

a. Lehre und Forschung gemäss den §§ 16-18,

b. Lehrmittelherstellung,

c. Betreuung der Studierenden,

d. Prüfungsaufsicht, -beisitz und Korrekturarbeiten,

e. * Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Universität Luzern und der Fakultät,

f. Mitarbeit bei Forschungs- und Lehrtätigkeiten der zuständigen Professorin oder des zuständigen Professors,

g. Verfassen von Publikationen in eigener oder in Koautorschaft mit der Professorin oder dem Professor,

h. Planung und Organisation universitätsinterner Veranstaltungen (Tagungen u.Ä.),

i. Lancierung von Forschungsprojekten.

3. Diese Aufgaben erfolgen, abhängig von Qualifikation und Erfahrung, selbständig oder als Mithilfe des oder der Vorgesetzten.

4. Die drittmittelfinanzierten Forschungsmitarbeitenden können für fakultäre Aufgaben herangezogen werden, soweit dies mit den Anstellungsbedingungen der finanzierenden Institutionen vereinbar ist. Ein allfälliger weitergehender Beizug ist besonders zu entschädigen.

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