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CH-LU
§ 14 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Besoldung
Anstellungsverhältnis
§ 14 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Besoldung
1. Die Besoldung der wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten richtet sich nach der Besoldungsverordnung für das Staatspersonal vom 24. September 2002.
2. Bei drittmittelfinanzierten Anstellungen gilt die von der Drittmittelvergabestelle zugesprochene Besoldung.