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CH-LU
§ 12 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Arbeitszeit
Anstellungsverhältnis
§ 12 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Arbeitszeit
1. Das Anstellungspensum beträgt in der Regel 50 Stellenprozente eines Vollpensums.
2. Die Gestaltung der Arbeitszeit wird mit der oder dem Vorgesetzten im Rahmen der Anstellungs- und Ausbildungsabsprache schriftlich vereinbart.
3. Die Arbeitszeit wird flexibel gestaltet. Der Ausgleich der in der Anstellungs- und Ausbildungsabsprache vereinbarten Arbeitsanteile in Forschung, Lehre und weiteren Aufgaben soll in der Regel innerhalb eines akademischen Jahres erfolgen, spätestens jedoch im darauffolgenden Jahr.
4. Bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit wird auf Personen mit Betreuungspflichten Rücksicht genommen. Die Universität Luzern sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Zugang zu Krippenplätzen.