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CH-LU
§ 10 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Laufbahngespräche
Anstellungsverhältnis
§ 10 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Laufbahngespräche
1. Die Anstellungs- und Ausbildungsabsprache enthält Angaben darüber, in welchen Zeitabständen zwischen der wissenschaftlichen Assistentin oder dem wissenschaftlichen Assistenten und der vorgesetzten Person die berufliche Situation, die Leistung sowie die weiteren Qualifikationsziele und -schritte der wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten besprochen werden. Solche Laufbahngespräche sind mindestens jedes Jahr durchzuführen; sie schliessen das Beurteilungs- und Fördergespräch gemäss § 60 des Personalgesetzes vom 26. Juni 2001 ein; diese Gespräche sind schriftlich zu dokumentieren.