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§ 1 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern - Geltungsbereich
Allgemeines
§ 1 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement gilt für die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten der Universität Luzern gemäss § 43 Abs. 1 und 2 des Statuts der Universität Luzern vom 13. Dezember 2023.
2. Es regelt das Anstellungsverhältnis und konkretisiert die Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem kantonalen Personalrecht ergeben.
3. Für Hilfsassistentinnen und -assistenten sowie wissenschaftliche Hilfskräfte gelten die Bestimmungen des Personalrechts.