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CH-LU
§ 9 Habilitationsordnung der Universität Luzern - Gesuch um Erteilung der Lehrbefugnis
Durchführung des Habilitationsverfahrens
§ 9 Habilitationsordnung der Universität Luzern · Gesuch um Erteilung der Lehrbefugnis
1. Die Habilitandin oder der Habilitand stellt bei der Dekanin oder beim Dekan zuhanden der Fakultätsversammlung das Gesuch um Erteilung der Lehrbefugnis.
2. Sie oder er bezeichnet das Lehrgebiet, für das die Lehrbefugnis beantragt wird, und legt dem Gesuch die Habilitationsschrift beziehungsweise die Aufsätze bei.
3. Das bezeichnete Lehrgebiet muss innerhalb des Fächerkanons der Fakultät liegen.