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CH-LU
§ 3 Habilitationsordnung der Universität Luzern - Voraussetzungen im Allgemeinen
Voraussetzungen und Anforderungen
§ 3 Habilitationsordnung der Universität Luzern · Voraussetzungen im Allgemeinen
1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation sind ein mit «magna cum laude» beziehungsweise, wo ein solches Prädikat besteht, mit «insigni cum laude» oder «summa cum laude» erworbenes Doktorat sowie die für Lehre und Forschung wesentlichen didaktischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten.
2. Die Fakultäten können vorsehen, dass in begründeten Ausnahmefällen auch Personen zur Habilitation zugelassen werden können, die das Doktorat nicht mit «magna cum laude» beziehungsweise «insigni cum laude» oder «summa cum laude» erworben haben.
3. Sofern die Habilitation im Sinn von § 2 Absatz 1 erfolgen soll, sind auch persönliche Qualitäten, wie namentlich Teamfähigkeit und Sozialkompetenz, Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation.