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539f CH-LU

§ 21 Habilitationsordnung der Universität Luzern - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 21 Habilitationsordnung der Universität Luzern · Inkrafttreten

1. Die Ordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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