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539f CH-LU

§ 20 Habilitationsordnung der Universität Luzern - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 20 Habilitationsordnung der Universität Luzern · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Habilitationsordnung der Theologischen Fakultät vom 21. Februar 1984 wird aufgehoben.

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