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539f CH-LU

§ 12 Habilitationsordnung der Universität Luzern - Antrag an den Senat

Durchführung des Habilitationsverfahrens
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§ 12 Habilitationsordnung der Universität Luzern · Antrag an den Senat

1. Entscheidet die Fakultätsversammlung auf Erteilung der Lehrbefugnis, stellt die Dekanin oder der Dekan den entsprechenden Antrag an den Senat.

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