§ 9 Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern - Finanzen
§ 9 Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern · Finanzen
1. Die finanzielle Führung von Instituten, Zentren und Akademien erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität. Insbesondere werden
a. * Institute, Zentren und Akademien als Kostenstellen geführt,
b. Aufwand und Ertrag in der Rechnungslegung der Universität dargestellt.
2. Institute, Zentren und Akademien finanzieren sich insbesondere durch
a. jährliche Beiträge der Universität im Rahmen der Fakultätsbudgets,
b. Forschungsdrittmittel,
c. Beiträge und Zuwendungen von Gemeinwesen, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen,
d. Honorare und andere Entgelte für Dienstleistungen und Veröffentlichungen,
e. Gebühren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen.
3. Der Abschluss von Drittmittelverträgen unterliegt dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.
4. Die Offenlegung von Donationen erfolgt gemäss der Verordnung über die Offenlegung von Drittmitteln der Universität Luzern und dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.