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§ 8 Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern - Wissenschaftlicher Beirat
Organisation von Instituten und Zentren
§ 8 Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern · Wissenschaftlicher Beirat
1. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des Instituts oder Zentrums beitragen.
2. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats.
3. Die oder der Vorsitzende des Instituts, des Zentrums oder der Akademie beruft den wissenschaftlichen Beirat ein.