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CH-LU
§ 5 Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern - Organe
Organisation von Instituten und Zentren
§ 5 Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern · Organe
1. Institute, Zentren und Akademien weisen folgende Organe auf
a. die Mitgliederversammlung,
b. * die Instituts-, Zentrums- oder Akademieleitung.
2. Sofern alle Mitglieder eines Instituts, eines Zentrums oder einer Akademie zugleich Mitglieder der Instituts-, Zentrums- oder Akademieleitung sind, kommen Letzterer die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung zu.
3. Institute, Zentren und Akademien können einen wissenschaftlichen Beirat bestellen.