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CH-LU
§ 1 Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern - Gegenstand und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern · Gegenstand und Geltungsbereich
1. Das vorliegende Rahmenreglement stellt Mindestvorschriften für die Organisation und Leitung von Instituten, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern auf.
2. Es ist nicht anwendbar auf extern getragene Institute, universitäre Forschungszentren, Akademien mit externen Partnern sowie die universitäre Weiterbildungsakademie und die Graduate Academy.