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539d CH-LU

§ 7 Berufungsreglement der Universität Luzern - Auskunftserteilung

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§ 7 Berufungsreglement der Universität Luzern · Auskunftserteilung

1. Die Auskunftserteilung nach innen und aussen ist ausschliesslich Sache der oder des Kommissionsvorsitzenden.

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