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539d CH-LU

§ 6 Berufungsreglement der Universität Luzern - Erstellung einer Berufungsliste

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§ 6 Berufungsreglement der Universität Luzern · Erstellung einer Berufungsliste

1. Auf Grund der Evaluation der Bewerbungen erstellt die Kommission aus dem Kreis der in der engsten Wahl verbliebenen Kandidatinnen und Kandidaten eine Berufungsliste. Das Ergebnis dieser Entscheidung wird zusammen mit dem Abstimmungsergebnis der Fakultätsversammlung zur abschliessenden Prüfung übermittelt.

2. ...

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