§ 5 Berufungsreglement der Universität Luzern - Einleitung des Verfahrens und Ausschreibung
§ 5 Berufungsreglement der Universität Luzern · Einleitung des Verfahrens und Ausschreibung
1. Die Fakultät ist dafür verantwortlich, dass fachrelevante Kriterien für die Besetzung der Professur formuliert werden. Gestützt auf diesen Kriterienkatalog wird die Professur national und in der Regel auch international, unter Einschluss des nicht-deutschsprachigen Auslandes, ausgeschrieben. Die Fakultät muss vor Beschluss des Ausschreibungstextes die Chancengleichheitsdelegierte beziehungsweise den Chancengleichheitsdelegierten der künftigen Berufungskommission zur Konsultation einladen. Ausschreibungen, die sich nur an ein Geschlecht richten, sind ausnahmsweise zulässig, wenn dies durch eine nicht hinnehmbare Unterrepräsentation in der betroffenen Fakultät gerechtfertigt ist.
1bis. Die Fakultät klärt im Vorfeld der Ausschreibung die Gleichstellungssituation im Fach der betreffenden Professur ab. Ist aufgrund dieser Abklärungen eine geschlechtlich unausgeglichene Bewerbungslage zu erwarten, ist die Berufungskommission gehalten, proaktiv nach geeigneten Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten des untervertretenen Geschlechts zu suchen. Die oder der Vorsitzende der Kommission ist verantwortlich für die proaktive Suche und lädt geeignete Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten persönlich zur Bewerbung ein, gegebenenfalls auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
2. Die Berufungskommission hat die Gewichtung der Evaluationskriterien vor Sichtung der Bewerbungsunterlagen schriftlich festzuhalten, die eingegangenen Bewerbungen und die dazugehörigen Publikationen eingehend zu evaluieren und die Aufgaben der Berichterstattung über die in die engere Wahl genommenen Kandidatinnen und Kandidaten zu verteilen.
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4. Die Berufungskommission organisiert die Einladung der in die engere Wahl genommenen Kandidatinnen und Kandidaten. Die Bewerbungsvorträge sind mindestens fakultätsöffentlich; sie können auch im Rahmen einer Lehrveranstaltung erfolgen. Im Anschluss an die Bewerbungsvorträge sind in der Regel Anhörungen der Kandidatinnen und Kandidaten durch die Berufungskommission vorzusehen.