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539d CH-LU

§ 3 Berufungsreglement der Universität Luzern - Einsetzung und Auflösung der Berufungskommission

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§ 3 Berufungsreglement der Universität Luzern · Einsetzung und Auflösung der Berufungskommission

1. Die Berufungskommission wird durch die Versammlung derjenigen Fakultät eingesetzt, in der die vorzunehmende Berufung ansteht.

2. Mit der erfolgreich abgeschlossenen Berufung wird die Berufungskommission aufgelöst.

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