539c
CH-LU
§ 9 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Gleichstellung und Diversität
Aufgaben der Universität - Grundsätze der Aufgabenerfüllung
§ 9 Universitätsstatut · Gleichstellung und Diversität
1. Die Universität Luzern sorgt bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben, insbesondere in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung, für die Chancengleichheit der Geschlechter und berücksichtigt weitere Dimensionen der Diversität.
2. Sie ergreift wirksame Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung sowie gegen jede Form der Diskriminierung.