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539c CH-LU

§ 8 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Ethische Verantwortung

Aufgaben der Universität - Grundsätze der Aufgabenerfüllung
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§ 8 Universitätsstatut · Ethische Verantwortung

1. Die Wahrnehmung der ethischen Verantwortung in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung obliegt allen Universitätsangehörigen. Diese beachten bei ihrer Arbeit die Würde des Menschen sowie Anliegen im Zusammenhang mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, bedenken die moralischen Implikationen ihrer Arbeit in eigener Verantwortung und berücksichtigen die einschlägigen wissenschaftsethischen Richtlinien.

2. Für die ethische Begutachtung von Forschungsprojekten, die mit Eingriffen in die Würde, Persönlichkeit oder Gesundheit des Menschen verbunden sein können und keiner externen Überprüfung unterstehen, sieht die Universität Luzern unter Wahrung der Forschungsfreiheit ein universitätsinternes Begutachtungsverfahren vor.

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