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539c CH-LU

§ 65 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Didaktische und pädagogische Weiterbildung

Forschung und Lehre - Lehre - Studiengänge
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§ 65 Universitätsstatut · Didaktische und pädagogische Weiterbildung

1. Die Universität Luzern und die Fakultäten sorgen für ein genügendes Angebot an hochschuldidaktischen und pädagogischen Weiterbildungsmöglichkeiten für die in der Lehre tätigen Angehörigen des wissenschaftlichen Universitätspersonals.

2. Das in der Lehre tätige wissenschaftliche Universitätspersonal bildet sich hochschuldidaktisch weiter.

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